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Islam: Soziales Leben Das islamische Recht gilt nur noch teilweise, so z.B. das Recht des Mannes gleichzeitig vier Frauen zu besitzen und außerdem noch Sklavinen als Konkubinen zu haben, das aus wirtschaftlichen Gründen nur noch begrenzt möglich ist. Die in fortschrittlichen Staaten tätige Frauenemanzipationsbewegung sorgte jetzt in Teilen des Islam dafür, daß Frauen bei der Verheiratung z.B. Ihr Eigentum behalten dürfen. Die Verschleierung bei Frauen ist nur noch in fundamentalistischen Kreisen üblich. Ein Moslem hat die Möglichkeit sich von seiner Frau durch einfache Willenserklärung scheiden zu lassen, während die moslemische Frau dieses nicht kann. Da der Islam eine Gesetzesreligion ist, gibt es Rechtsschulen, die sich
um Auslegung bemühen: die jeweils von berühmten Lehrern ihre Namen haben. Die so festgesetzten Gesetze haben das soziale Leben der Menschen von der Kalifenzeit (Abassiden) bis heute stark beeinflußt. Religion und Regierung sind ein untrennbares Ganzes und nach Meinung islamischer Rechtslehrer ist die Religion auch alleinige Richtschnur des Staatswesens. Eine Säkularisation in der Form wie in Europa hat nicht stattgefunden. Es wird zwischen reinem und unreinen Lebensmitteln (Schweinefleisch, Wein) unterschieden. Teilweise ist die Beschneidung üblich.
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