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Anonymus
Kleine Rechtsfrage
Daß einem jeden Recht gescheh'
Verordnet so das BGB.
Wer schuldig ist in Schadensfällen,
Hat jenen Zustand herzustellen,
Der alsdann würde noch bestehen,
Wenn - was geschehen - nicht geschehen.
Das ist gerecht, das ist ganz klar,
Man stellt das her, was vorher war,
Behebt den Schaden kurzerhand,
Doch wie ist's mit dem Tatbestand?
Ein Radfahrer, der's eilig hat
Durchrast die Straßen einer Stadt.
Er achtet nicht des Wegs genau
Und fährt so gegen eine Frau,
Die in dem Zustand sich befindet,
Der Hoffnung auf ein Kind begründet.
Vom Sturz und von dem jähen Schreck
Ist gleich die Kindeshoffnung weg.
Hat nun, so lautet meine Frage,
Der Radfahrer im Fall der Klage,
Die auf Ersatz des Schadens geht,
So wie's auch im Gesetze steht,
Als Schuldiger in Schadenfällen,
Den Zustand wieder herzustellen?
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