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Erziehung und Kindheit als bürgerliche Ideen
der Aufklärung
Kindheit und Erziehung als bürgerliche Ideen
Hinter "Erziehung" steht eine bestimmte Auffassung von "Kindheit";
die Vorstellung davon ist im Verlauf des 17.Jhs. langsam entstanden und
hat sich erst im 18./19.Jh. durchgesetzt.
Davor galt in etwa: Kind ist Erwachsener in Kleinausgabe.
Adel
Kinder sind nötig als Erben bzw. als Objekte, mit denen sich Gebiete
durch Heirat erwerben lassen.
Kinder werden gleich nach der Geburt von der Mutter getrennt und kommen
in die Obhut von Ammen und Hauslehrern, die sie in höfische Etikette einführen.
Bauern
Kinder sind Arbeitskräfte und für die Altersversorgung der Eltern
zuständig. Meist erbt nur der Älteste, die anderen Geschwister werden
Knechte und Mägde.
Schwache Kinder sterben ohne großes Aufheben; überzählige Kinder werden
z.T. abgetrieben, nach der Geburt getötet oder verkauft.
Das Bürgertum im absolutistischen Staat des 17. und v.a. des 18.
Jhd.'s entwickelt neue Auffassungen über Kinder und den Verband, in dem
sie aufwachsen sollen:
Kindheit gilt jetzt als Entwicklungsstadium; das Kind kann und muß nach
den moralischen Vorstellungen der Gesellschaft geformt werden, um zu ihrem
nützlichen Mitglied zu werden. Erziehung ist das Instrument, mit dem diese
"Tabula rasa" beschrieben wird.
Erziehungsziele ist Schutz, Leistungswille und -fähigkeit, Bewährung
im Konkurrenzkampf des Lebens mit Hilfe von Bildung, Eingliederung in
die Gesellschaft.
Erziehung durch staatliche Verbände: Schulen, Kasernen, "Korrektionsanstalten",
Übernahme von gesellschaftlichen Wertsystemen (sittliches, moralisches,
anständiges Verhalten).
Private Erziehung findet in der Kleinfamilie statt, in der elterliche
Liebe und Strenge als Kontroll- und Korrekturinstrumente wirken.
Gesellschaft und Staat versuchen die Kleinfamilie durchzusetzen,
Bürgertum und Kirche wollen Sexualität (gegen den unmoralischen Adel)
auf die Ehe beschränken.
Ab 1700: Prozesse gegen Kindsmörderinnen, die ihre unehelichen neugeborenen
Kinder aus Armut und Angst vor der "Schande" umbrachten (vgl.
"Faust, Gretchen").
Im 19.Jh.: Die Gemeinden sind zuständig für die Armenfürsorge und versuchen
ihre armen MitbürgerInnen von der Eheschließung abzuhalten; wahrscheinlich
waren 40% der Erwachsenen ledig. Uneheliche Kinder wurden jedoch von der
Fürsorge unterstützt.
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