12. Jahrhundert, Höhepunkt im steinernen
Burgenbau.
Burg[urspr. "(befestigte) Höhe"], historische Bauanlage mit der Doppelfunktion
"Wohnen und Wehren"; diente der adeligen Führungsschicht als Residenz,
Wohn-, Verwaltungs- und Amtssitz sowie als Schutzanlage. - Im engeren
Sinn umfaßt die Bezeichnung Burg die aus Stein errichtete Feudalburg
des europäischen MA vom 11. - 16. Jh. Die Frühform der ma. Burg
war die im gesamten Mitteleuropa bekannte Turmhügel-Burg oder Motte
des 9. - 11. Jh. Ein bewohnbarer hölzerner oder steinerner Turm auf
einem künstlichen Erdhügel, umgeben von Wall und Graben; im
normannischen Kulturkreis (Nordfrankreich, England, Süditalien) entstand
im 11./12. Jh. der Donjon. Die wehr- und bautechnischen Erfahrungen des
12. und 13. Jh. führten zu einer verstärkten Entwicklung von
Ringmauern mit Zwingern und Flankentürmen, von Schießscharten,
Pechnasen, Wehrgängen mit Wurfschachtreihen und von Schießkammern
oder Kasemattengängen. In den romanischen Ländern und in England
setzte sich dabei seit dem 13. - 15. Jh. überwiegend die Kastellform
mit streng regelmäßig-rechteckigem Anlagesystem durch. In Deutschland
und Skandinavien entwickelten sich zwei eigene Baukörper für
die Wehr- und Wohnaufgabe: Bergfried und Palas. Unter dem Einfluß
französischer Burgbaukunst breitete sich im deutschen Raum seit dem
14. Jh. auch der Wohnturm stärker aus.
13. Jahrhundert, ~ 1202 wird der Hofnarr aus dem Orient von
den europäischen Fürstenhöfen übernommen (bis zum
18. Jh.).
In der Zeit vom 8. bis zum 10. Jh. hatte sich das Kriegswesen in Europa
gewandelt. Das Aufgebot der Freien war durch ein berittenes Berufskriegerheer
ersetzt worden, das in der unmittelbaren Umgebung des Herrn oder auf
den ihm unterstellten Burgen Dienst tat. Dafür empfingen die Angehörigen
dieses Heeres Lehen. Die besondere Art ihrer Aufgaben und ihr Leben
auf einer Burg schieden sie schon frühzeitig von der übrigen
Bevölkerung und machte aus ihnen einen besonderen Stand. Unter
dem Einfluß der religiösen Bewegung der "Kluniazenser" und
der Kreuzzüge wurde zuerst in Frankreich, dann auch im übrigen
christlichen Europa das rauhe Kriegshandwerk der Ritter veredelt. Ritter
zu sein bedeutete mehr und mehr, sich selbst und seine Waffen für
den Schutz der Christenheit bzw. einzelner Hilfsbedürftiger und
auch zu Ehren einer bewunderten Dame einzusetzen. Schließlich
bildeten sich bestimmte Sitten und Gebräuche heraus, die den Angehörigen
des Ritterstandes von anderen Menschen unterschieden. Der Ritterstand
selbst gliederte sich in Geburts- und Dienstadel.
Durch seine Leistungen gewann das Rittertum Ansehen und Selbstbewußtsein.
Ritterliche Dichter erzählten in umfangreichen Werken vom Leben
und von den Taten ritterlicher Helden. So entwickelte sich neben der
geistlichen eine höfische Dichtkunst, zuerst in der Provence und
dann auch in Spanien und Deutschland. Dichter wie Hartmann von Aue,
Wolfram von Eschenbach und Gottfried von Straßburg zählen
noch heute zu den Großen der deutschen Literatur. Daneben ist
die Minnekultur ohne das Rittertum nicht denkbar (Walther von der Vogelweide,
Reinmar von Hagenau).
Den Höhepunkt ihrer gesellschaftlichen Geltung erlangten die Ritter
in staufischer Zeit, in der sie Träger einer neuen Laienkultur
wurden und das Rittertum zum Inbegriff adligen Lebens wurde. Die Abschließung
des Ritterstandes erfolgte im 13. Jh.; in der Folge verengte sich der
Ritterbegriff auf den niederen Adel. Wirtschaftliche Not sowie der mit
der Einführung der Feuerwaffen und mit Veränderungen in der
Kriegstaktik (Philipp VI.) verbundene Rückgang der militärischen
Bedeutung der Ritter führten im Spätmittelalter zum Unwesen
der Raubritter. In den Territorien gelang es der Ritterschaft in Ritterbänken
der Landstände ihren politischen Einfluß über das Mittelalter
hinaus geltend zu machen.
Nach dem Untergang der Staufer schlossen sich die in Schwaben und Franken
ansässigen Edelleute zu Ritterbünden zusammen, aus denen die
deutsche Reichsritterschaft (Corpus Nobilitatis immediatae) hervorging.
Ihr wesentlichstes Recht war die Reichunmittelbarkeit. Ihre letzten
Rechte verlor sie erst mit der Aufhebung der Fideikomisse nach dem Ende
des 1. Weltkrieges.
Seit Barbarossas Zeiten konnte nur noch derjenige Ritter werden, dessen
Vater und beide Großväter schon Ritter gewesen waren. Schon
als Knaben kamen die Rittersöhne auf die Burg des väterlichen
Lehnsherrn oder eines befreundeten Burgherrn, damit sie dort erzogen
würden. Zunächst dienten sie als Edelknaben, lernten die Tischsitten,
sittliches Benehmen, Gesang und Saitenspiel und Latein. Mit 14 wurden
sie Knappen. Sie führten die Rösser der Ritter, trugen die
Waffen, folgten ihnen auf die Jagd und im Kampf. Jetzt lernten sie den
Umgang mit Schwert, Schild und Speer. Mit 21 erhielten sie die sogenannte
Schwertleite: sie wurden gegürtet, erhielten Arm- und Beinschienen
und den Gürtel mit dem Schwert. Zuletzt erteilte der Fürst
den Knienden den Ritterschlag auf die Schulter - damit waren sie in
den Stand der Ritter aufgenommen.
Und wenn sie nicht gerade im Krieg oder auf Kreuzzügen waren, vergnügten
sie sich bei den immer zahlreicher stattfindenden Turnieren, was jedoch
auch trotz "stumpfer" Waffen mit dem Tod enden konnte.
Verarmte Angehörige der Ritterschaft, die ihren sozialen Status
durch Raub, Erpressung und Überfälle auf Reisende zu erhalten
suchten, werden als Raubritter bezeichnet. Zusammenschlüsse der
Ritter in Ritterbünden im 14. Jh. wurden häufig zu einer Gefahr
der öffentlichen Ordnung und deshalb von der Reichsgewalt verboten.
Autor: Eckhart Triebel